German edit

Alternative forms edit

Etymology edit

From ver- +‎ äußern.

Pronunciation edit

  • IPA(key): /fɛrˈʔɔɪ̯sərn/, [fɛrˈʔɔɪ̯sərn], [fɛɐ̯ˈʔɔɪ̯sɐn]
  • (file)
  • Hyphenation: ver‧äu‧ßern

Verb edit

veräußern (weak, third-person singular present veräußert, past tense veräußerte, past participle veräußert, auxiliary haben)

  1. to divest, to dispose of, to transfer the right to someone else (irrespective of the legal reason or motive)
    • 2022, Damian Wolfgang Najdecki, edited by Wolfgang Burandt and Dieter Rojahn, Erbrecht (Beck’sche Kurz-Kommentare; 65)‎[1], 4th edition, § 516 Rn. 16:
      Vertragliche Rückforderungsrechte. Bei Schenkungen aller Art und insbes. bei der Überlassung von Grundbesitz ist es sinnvoll und weit verbreitet, vertragliche Rückforderungsrechte zum Schutz des Veräußerers zu vereinbaren. Dabei wird vornehmlich ein Rückforderungsanspruch ausgelöst, wenn der Erwerber des Vertragsgegenstandes diesen ohne Zustimmung des Veräußerers veräußert oder belastet, der Erwerber vor dem Veräußerer verstirbt, über das Vermögen des Erwerbers das Insolvenzverfahren eingeleitet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird, oder die Zwangsversteigerung oder die Zwangsverwaltung über den Vertragsgegenstand oder einen Teil hiervon oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in den Vertragsgegenstand angeordnet und nicht innerhalb von drei Monaten wieder aufgehoben werden.
      (please add an English translation of this quotation)
    • 2023 February 28, Dieter Gebel, Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetz mit Bewertungsrecht und Verfahrensrecht. Kommentar[2], Veräußerung des belasteten Vermögens – § 25 Abs. 2 ErbStG (Tz. 64 bis Tz. 70). Rn. 64–65:
      Nicht allein das Erlöschen der Belastung kann die Fälligkeit der zinslos gestundeten Steuer herbeiführen. Auch durch die Veräußerung des belasteten Vermögens vor Wegfall der Belastung endet die Stundung. […] Unter Veräußerung ist die entgeltliche (rechtsgeschäftliche) Vermögensübertragung zu verstehen (R 85 Abs. 4 Satz 3 ErbStR 2003). Wird nur ein Teil des Vermögens veräußert, endet die Stundung nur insoweit, als die gestundete Steuer anteilig auf dieses Vermögen entfällt. Abzustellen ist dabei auf das Verhältnis des veräußerten Teils des Vermögens zum verbleibenden Vermögen.
      (please add an English translation of this quotation)

Usage notes edit

Veräußern is frequently translated into English as to sell, but is only appropriate if money is received in return.

Conjugation edit

Derived terms edit

Further reading edit